Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Langfurth

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 38

    91731 Langfurth

    Postanschrift

    Hauptstr. 38

    91731 Langfurth

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte erfragen Sie die aktuellen Öffnungszeiten!

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@langfurth.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=63663771624Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63663771624Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9856 9770-0

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    Internet

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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