Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Dinkelsbühl

    Adresse

    Hausanschrift

    Segringer Str. 30

    91550 Dinkelsbühl

    Postfachadresse

    Postfach 350

    91544 Dinkelsbühl

    Kontakt

    E-Mail: info@dinkelsbuehl.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=70442318458Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 9851 902-0

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    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

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