Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Markt Bechhofen - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Martin-Luther-Platz 1
91572 Bechhofen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@bechhofen.com
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/332083003606Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9822 606-0
Fax: +49 9822 606-50
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.02.2025