Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwabach - Kulturamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Königsplatz 29 a

    91126 Schwabach

    Postanschrift

    Königsplatz 29 a

    91126 Schwabach

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7559320172507Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9122 860-305

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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