Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Michelau i.OFr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    96247 Michelau i.OFr.

    Postfachadresse

    Postfach 1226

    96244 Michelau i.OFr.

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@gemeinde-michelau.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42108133642Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42108133642Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9571 9707-0

    Fax: +49 9571 9707-27

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English