Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Markt Bad Steben - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 2

    95138 Bad Steben

    Postanschrift

    Hauptstr. 2

    95138 Bad Steben

    Kontakt

    E-Mail: geschaeftsleitung@badsteben.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/086179152929Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9288 74-0

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    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

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