Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
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Sonstige Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab Termine um Ihre Wartezeit gering zu halten. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
Kontakt
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