Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 22, Kasse
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Schloß 6
96170 Lisberg
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochs nach Terminvereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kasse@vg-lisberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/200623962921Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9549 9897-55
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.02.2025