Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Stadt Bayreuth - Städtische Musikschule Bayreuth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Brandenburger Straße 15
95448 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: musikschule@stadt.bayreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8140442382483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 78967-0
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024