Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Stadt Waldmünchen - Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    93449 Waldmünchen

    Postanschrift

    Marktplatz 14

    93449 Waldmünchen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7509876657505Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9972 307-0

    Fax: +49 9972 307-30

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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