Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Gemeinde Arnschwang
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchgasse 10
93473 Arnschwang
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@arnschwang.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13886575499Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fachliche Freigabe
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