Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Markt Hohenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 19

    92277 Hohenburg

    Postanschrift

    Marktplatz 19

    92277 Hohenburg

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: markt@hohenburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92663918592Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92663918592Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9626 9211-0

    Fax: +49 9626 9211-44

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English