Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Markt Röhrnbach - Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    94133 Röhrnbach

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    94133 Röhrnbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Die Büros sind auch außerhalb dieser Öffnungszeiten besetzt. Es empfiehlt sich eine Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/897511706945Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8582 9609-0

    Fax: +49 8582 9609-92

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

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