Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Iggensbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 39

    94547 Iggensbach

    Postanschrift

    Hauptstr. 39

    94547 Iggensbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@iggensbach.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13441667599Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9903 9320-0

    Fax: +49 9903 9320-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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