Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Raisting

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenweg 12

    82399 Raisting

    Postanschrift

    Kirchenweg 12

    82399 Raisting

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@raisting.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38552369687Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8807 21439-0

    Fax: +49 8807 21439-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English