Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bernried am Starnberger See

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstr. 26

    82347 Bernried am Starnberger See

    Postanschrift

    Dorfstr. 26

    82347 Bernried am Starnberger See

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@bernried.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72886512512Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8158 907670

    Fax: +49 8158 9076711

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

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