Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Stadt Kolbermoor - Kindertagesstätten, Schulen und Jugend
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
83059 Kolbermoor
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kitas-schulen-jugend@kolbermoor.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/661402831897Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 2968-100
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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