Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Behörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserburger Straße 11

    83123 Amerang

    Postanschrift

    Wasserburger Straße 11

    83123 Amerang

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5526094799514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8075 9197-0

    Fax: +49 8075 9197-19

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

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