Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
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Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93662861820Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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