Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Unterföhring

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchner Str. 70

    85774 Unterföhring

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    85766 Unterföhring

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte beachten Sie: Termine im Einwohnermeldeamt und Passamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@unterfoehring.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44329873746Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 95081-0

    Fax: +49 89 95081-939

    Internet

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

    Sprachversion

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