Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Gemeinde Feldkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1249
85619 Feldkirchen
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33108546553Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33108546553Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 909974-0
Fax: +49 89 909974-36
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024