Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Markt Murnau a.Staffelsee

    Adresse

    Hausanschrift

    Untermarkt 13

    82418 Murnau a. Staffelsee

    Postfachadresse

    Postfach 12 48

    82412 Murnau a. Staffelsee

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Einwohnermeldeamt am Donnerstag bis 18 Uhr geöffnet. Termine auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@murnau.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=80330321649Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80330321649Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8841 476-0

    Fax: +49 8841 476-289

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English