Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Stadt Burghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 112

    84489 Burghausen

    Postfachadresse

    Postfach 1240

    84480 Burghausen

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@burghausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74553517439Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8677 887-0

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    Internet

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

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