Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.
Beschreibung
Musikschulen können schon im frühesten Alter das Kind mit den Grundelementen der Musik vertraut machen, die musikalischen Begabungen frühzeitig erkennen und fördern und durch stufenweise geordneten Unterricht zur Teilnahme am Musikleben hinführen.
Für die Benutzung einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule gibt es eine entsprechende Satzung. Hier finden z. B. die Regelungen zur Anmeldung und Abmeldung, zu den Leistungen oder den Unterrichtszeiten.
Informationen über die Unterrichtsangebote der Musikschule in Ihrer Gemeinde erhalten Sie entweder direkt bei der Musikschule oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Musikschule. Hier können Sie Ihr Kind auch für den Unterricht anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Ebensfeld - Haupt-, Personal- und Versicherungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rinnigstr. 6
96250 Ebensfeld
Öffnungszeiten
Mo 07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@ebensfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/623182743851Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9573 9608-0
Fax: +49 9573 9608-30
Internet
Kosten
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 21.08.2024