Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.
Beschreibung
Musikschulen können schon im frühesten Alter das Kind mit den Grundelementen der Musik vertraut machen, die musikalischen Begabungen frühzeitig erkennen und fördern und durch stufenweise geordneten Unterricht zur Teilnahme am Musikleben hinführen.
Für die Benutzung einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule gibt es eine entsprechende Satzung. Hier finden z. B. die Regelungen zur Anmeldung und Abmeldung, zu den Leistungen oder den Unterrichtszeiten.
Informationen über die Unterrichtsangebote der Musikschule in Ihrer Gemeinde erhalten Sie entweder direkt bei der Musikschule oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Musikschule. Hier können Sie Ihr Kind auch für den Unterricht anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Schönberg - Schulen/Kindergärten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 16
94513 Schönberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Kontakt
E-Mail: michaela.gampe@vg-schoenberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0852213544498Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8554 9604-37
Fax: +49 8554 9604-50
Internet
Kosten
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024