Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.
Beschreibung
Musikschulen können schon im frühesten Alter das Kind mit den Grundelementen der Musik vertraut machen, die musikalischen Begabungen frühzeitig erkennen und fördern und durch stufenweise geordneten Unterricht zur Teilnahme am Musikleben hinführen.
Für die Benutzung einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule gibt es eine entsprechende Satzung. Hier finden z. B. die Regelungen zur Anmeldung und Abmeldung, zu den Leistungen oder den Unterrichtszeiten.
Informationen über die Unterrichtsangebote der Musikschule in Ihrer Gemeinde erhalten Sie entweder direkt bei der Musikschule oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Musikschule. Hier können Sie Ihr Kind auch für den Unterricht anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Moorenweis
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1162
82270 Moorenweis
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@moorenweis.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61552558646Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61552558646Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8146 9304-0
Fax: +49 8146 9304-70
Internet
Kosten
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024