Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe - 1 Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
an Wahl-Sonntagen durchgehend während der Wahlzeit geöffnet
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/609081414640Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8326 996-600
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024