Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Touristinformation Babenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrannenstraße 7

    87727 Babenhausen

    Postanschrift

    Schrannenstraße 7

    87727 Babenhausen

    Kontakt

    E-Mail: tourist@babenhausen.org

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/424626594864Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8333 923623

    Fax: +49 8333 923624

    Internet

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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