Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Hinweise für Sonstiges (097760129000): Ergänzung: Markt Weiler-Simmerberg
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Markt Weiler-Simmerberg
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88168 Weiler-Simmerberg
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Mo 8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:15 Uhr
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Hinweise für Sonstiges (097760129000): Ergänzung: Markt Weiler-Simmerberg
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Sonstiges (097760129000): Ergänzung: Markt Weiler-Simmerberg
Fachlich freigegeben durch Markt Weiler-Simmerberg am 04.07.2024