Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bellenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Memminger Str. 7

    89287 Bellenberg

    Postanschrift

    Memminger Straße 7

    89287 Bellenberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@gemeinde-bellenberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37330972509Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37330972509Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 7306 784-0

    Fax: +49 7306 784-15

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English