Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Stadt Bobingen
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Hausanschrift
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Postfach 1310
86394 Bobingen
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Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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