Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Lohr a.Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 3

    97816 Lohr a.Main

    Postfachadresse

    Postfach 1363

    97803 Lohr a.Main

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr



    Bürgermeistersprechstunden:

    Dienstag: 9.00 Uhr - 10.00 Uhr
    Mittwoch: 15.00 Uhr - 16.00 Uhr

    Außerhalb dieser Zeiten stehen wir auch nach Vereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lohr.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=30108917473Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30108917473Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9352 848-0

    Fax: +49 9352 848-452

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English