Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Gemeinde Eußenheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Kirchberg 16
97776 Eußenheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@eussenheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48552999551Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9353 9747-22
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Bayern
Fachliche Freigabe
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