Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Collenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 2

    97903 Collenberg

    Postanschrift

    Kirchplatz 2

    97903 Collenberg

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@collenberg-main.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33886435529Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9376 9710-0

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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