Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Gemeinde Oerlenbach - Geschäftsleitung - Vertreter im Amt - Personal - Bauleitplanung - Klimaschutz - Interkommunale Zusammenarbeit
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstraße 8
97714 Oerlenbach
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: juergen.markert@oerlenbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/434292843873Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9725 7101-0
Fax: +49 9725 7101-27
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024