Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Muhr a.See
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rosenau 1
91735 Muhr a.See
Kontakt
E-Mail: gemeinde@muhr-am-see.de
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