Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    90616 Neuhof a.d.Zenn

    Postanschrift

    Marktplatz 10

    90616 Neuhof a.d.Zenn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-neuhof.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02440694809Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02440694809Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9107 924429-0

    Fax: +49 9107 924429-99

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English