Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Verwaltungsgemeinschaft Velden
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Hausanschrift
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Marktplatz 9
91235 Velden
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/82218380828Weiterführende Informationen im BayernPortal
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