Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 18

    91315 Höchstadt a.d.Aisch

    Postanschrift

    Bahnhofstr. 18

    91315 Höchstadt a.d.Aisch

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-hoechstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60885196796Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9193 629-0

    Fax: +49 9193 629-55

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English