Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Weisendorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gerbersleite 2
91085 Weisendorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: markt@weisendorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=54996465762Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54996465762Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9135 7120-0
Fax: +49 9135 7120-40
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024