Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Röttenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstr. 46

    91341 Röttenbach

    Postfachadresse

    Postfach 63

    91339 Röttenbach

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@roettenbach-erh.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/98218968701Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9195 9490-0

    Fax: +49 9195 9490-13

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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