Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Döhlau - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Rathaus 2
95182 Döhlau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: u.hohenberger@doehlau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/767401389928Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9286 95420-16
Fax: +49 9286 95420-30
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024