Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach - Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 53

    91356 Kirchehrenbach

    Postanschrift

    Hauptstr. 53

    91356 Kirchehrenbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@kirchehrenbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/963517544819Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9191 7989-0

    Fax: +49 9191 7989-90

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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