Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach - SG 15 Hauptverwaltung, EDV, Fremdenverkehrsamt, Sitzungsdienst, Sportamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 1 - 3
96138 Burgebrach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: verwaltung@vg-burgebrach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/670401718921Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9546 9416-0
Fax: +49 9546 9416-10
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024