Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Litzendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Knock 6

    96123 Litzendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1141

    96121 Litzendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@litzendorf.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=83774858629Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83774858629Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9505 9440-0

    Fax: +49 9505 9440-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English