Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-neumarkt.de
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