Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Gemeinde Mühlhausen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 52
92359 Mühlhausen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@muehlhausen-sulz.de
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Fachliche Freigabe
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