Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach

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    Hausanschrift

    Hauptstr. 33

    93464 Tiefenbach

    Postanschrift

    Hauptstr. 33

    93464 Tiefenbach

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13773948826Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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