Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Rieden
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hirschwalder Str. 27
92286 Rieden
Kontakt
E-Mail: info@rieden.com
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/27107888695Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9624 9202-0
Fax: +49 9624 9202-27
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024