Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Unterdietfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfplatz 6

    84339 Unterdietfurt

    Postanschrift

    Dorfplatz 6

    84339 Unterdietfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Sonderöffnungszeiten bei Volks- und Bürgerbegehren sowie Wahlen Volks- und Bürgerentscheiden entnehmen Sie der Homepage der Gemeinde Unterdietfurt oder den entsprechenden Aushängen


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@unterdietfurt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=10774319746Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/10774319746Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8724 96525-0

    Fax: +49 8724 96525-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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